Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen.

Gepostet am 21. Juli 2026

Seit heute 21.07.2026 kann die neue, modifizierte BEG Förderung wieder beantragt werden.

Entgegen aller Versprechen, die Heizungsförderung bis 2029 nicht anzutasten, wurde am Mi. 08.Juli, völlig überraschend vom Haushaltsausschuss eine BEG Reform beschlossen. Gleichzeitig waren die Antragsportale nicht mehr erreichbar.

Die wichtigsten Änderungen sind: Die Reduzierung des Förderhöchstbetrags von 30.000 – € auf 28.000, – €, der Wegfall des Effizienzbonus, die Reduzierung des Klimabonus von 20% auf 16%, und die Halbierung, der Grundförderung für Wärmepumpen 15% statt 30%. Allerdings können Wärmepumpen aus europäischer Produktion dies durch einen neuen Sonderbonus von 15% wieder ausgleichen.

Achtung! ab 1.1.2027 wird nur noch der Austausch einer fossilen Heizung gefördert. Wer jetzt schon eine erneuerbare Heizung hat und diese ersetzen will (Wärmepumpe, Pellets, bzw Biomasseheizung oder eine Fernwärmeheizung) wird nur noch in diesem Jahr und unter Übergangsbedingungen gefördert.

Schnell sein lohnt sich – der Förderhöchstbetrag reduziert sich künftig automatisch halbjährlich um 750, – €. Auch Höhe des Klimabonus reduziert sich halbjährlich um 4%

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